Wertungsrichtlinien Paare
Wertungsrichtlinien
im ÖTSV für
Standard- und lateinamerikanischen Tänze (ausgenommen
Formationsturniere) mit Wirkung ab 1. Januar 1998 Herausgegeben vom
DTV-Lehrausschuss und dem ÖTSV dankenswerter Weise vom Deutschen Tanzsport
Verband DTV zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung erfolgt im originalen
Wortlaut. Für den ÖTSV nicht relevante Inhalte (Ausbildungsweg und die
Administration betreffend) wurden gestrichen.
Gültig ab 1.7. 2008.
Aufgabe des Wertungsrichters
Aufgabe des Wertungsrichters ist es, gezeigte Leistungen der Paare in dem zur
Verfügung stehenden Wahrnehmungszeitraum zu erkennen und miteinander zu
vergleichen.
Wertungsgebiete
Die in der Untergliederung der Wertungsgebiete (WG) aufgeführten Begriffe, z.
B. „1.2. Rhythmus“, werden als Wertungsteilgebiet (WTG) bezeichnet.
Die einzelnen Wertungsgebiete sind aufgeteilt in Grobform, Feinform und
Feinstform.
Die Priorität der WTG ergibt sich durch ihre Reihenfolge.
I. Wertungsgebiete
1. Musik
1.1 Takt
1.2 Rhythmus
1.3 Musikalität
2. Balancen
2.1 Statische Balance
2.2 Dynamische Balancen
2.3 Führung
3. Bewegungsablauf
3.1 Bewegungsablauf im Raum
3.2 Bewegungsablauf im Verlauf einer Energieeinheit
3.3 Bewegungsablauf eines Bewegungselementes
4. Charakteristik
4.1 Darstellungsform der verschiedenen Tänze
4.2 Umsetzung der Charakteristik innerhalb des Wettkampfes
4.3 Persönliche Interpretation als Ausdrucksmittel
Das Wertungsgebiet:
II. Grundregeln
Auf- und Abgang eines Turnierpaares sowie seine Vorstellung dürfen die Wertung
nicht beeinflussen.
Die Wertung eines Turnierpaares beginnt, nach dem Einfühlen in die Musik, mit
der ersten tänzerischen Bewegung während der Dauer der Musik. Eröffnungen sind
nicht erlaubt.
Schont sich ein Turnierpaar aus taktischen Gründen für die Endrunde und zeigt
in der Vor- und Zwischenrunde schlechtere Leistungen als seine Konkurrenten,
ist ihm ohne Rücksicht auf Name oder Rangliste die seiner gezeigten Leistung
entsprechende Wertung zu geben.
Bricht ein Turnierpaar, gleich aus welchen Gründen, einen Tanz vorzeitig ab, so
ist ihm die schlechteste Wertung in diesem Tanz zu geben. Ausgenommen davon
sind kurze Unterbrechungen eines Tanzes, die durch Zusammenstoß, technische
Panne oder ähnliches entstehen.
Wertungsgebiete
1. Musik
1.1 Takt
Der Tänzer
bewegt sich nach einer akustischen Vorgabe, die eine ständig sich wiederholende
zeitliche Struktur aufweist.
Die energetische Entladung des Paares muss der zeitlichen Struktur der
akustischen Vorgabe angepasst sein.
1.2 Rhythmus
Ist die Gliederung eines Energieablaufes in zeitliche Abschnitte gleicher oder unterschiedlicher Länge. Diese Gliederung wird sichtbar in verschiedenen Körperebenen und/oder im Durchlaufen notwendiger Unterstützungspunkte.
1.3 Musikalität
Differenzierung der Musik in den
verschiedenen Körperebenen.
Ein Tänzer zeigt Musikalität, wenn er auf die Feinheiten des musikalischen
Gesamtwerkes (Komposition, Instrumentation) mit Aktionen reagiert, die im
Körperzentrum entwickelt werden. Diese Reaktionen haben logische Auswirkungen
in den peripheren Körperebenen (z.B. Arm, Hand, Kopf).
Die Wertungsgebiete 1.1 - 1.3 sollten tänzerisch eine Einheit bilden.
2. Balancen (Allgemeine Bewegungslehre)
2.1 Statische Balance
Projektionsrichtung der Körperlinien
Statische Balance ist das äußere Erscheinungsbild (Silhouette) eines Paares, in
der die Ausrichtung aller Körperteile funktional auf die folgende Bewegung zu
erkennen ist. Sie ist nahezu statisch im Verlauf der energetischen Entladung.
2.2 Dynamische Balancen
– Vertikale Bewegungen – Horizontale Bewegungen – Rotationsbewegungen
Eine dynamische Balance ist die energetische Entladung einer beliebigen
statischen Balance mit der entsprechenden Auswirkung von Verformungs-energien
in der weiteren Verlaufsform eines Bewegungsablaufes oder einer Energieeinheit.
2.3 Führung
– Aktive Führung (räumlich und zeitlich)
Aktion
– Passive Führung (Einladung) Aktion
– Veränderung und/oder Umkehr von Bewegungsrichtungen
Reaktion
Aktive Führung bedeutet die Fähigkeit der Übertragung eines Impulses für die
folgende Bewegungsrichtung aus dem eigenen Körperzentrum in den Körper des
Partners.
Passive Führung bedeutet das Aufzeigen des freien Raumes durch Körperlehnen
oder
Körperdrehen sowie Anspannung oder Entspannung in einer vertikalen
Bewegungsrichtung.
Veränderungen der Bewegungsrichtung entstehen durch das Auflösen einer
Körpergegenbalance (Counter Balance), Überdehnen (Rebound), Überdrehen,
Unterdrehen, bzw. Auspendeln (Pendelum swing) etc.
3.
Bewegungsablauf
3.1 Bewegungsablauf im Raum (Choreographie)
Kontinuität (Durchgängigkeit der
Bewegung)
Aufrechterhaltung der tänzerischen Leistung gegen äußere oder innere
Störfaktoren.
Dynamik (Struktur der Bewegung)
Gliederung der Bewegungsabläufe innerhalb des Paares zueinander und miteinander
während des Vortrages.
3.2 Bewegungsablauf im Verlauf einer Energieeinheit
Vergleich des Bewegungsablaufes der Körpermitte und deren peripheren Auswirkungen, in der Zusammenfassung mehrer Bewegungselemente.
3.3 Bewegungsablauf eines Bewegungselementes
Ist die Bewegungsqualität der
Bewegungselemente in Bezug auf die allgemeine Tanztechnik und deren
Bewegungslehre.
4. Charakteristik
4.1 Darstellungsform der verschiedenen Tänze
Die historische Entwicklung der
einzelnen Tänze und ihre Charakterisierung durch verschiedene musikalische
Einflüsse.
Auch bei der zukünftigen Entwicklung der einzelnen Tänze muss eine Verbindung
zu deren Historie herstellbar sein.
4.2 Umsetzung der Charakteristik innerhalb des Wettkampfes
Die Choreographie, die ein Paar tanzt, ist ebenso ein beliebtes Ausdruckmittel wie das Loslösen davon, um den freien Raum zu nutzen. (Floorcraft, Raumdisziplin).
4.3 Persönliche Interpretation als Ausdrucksmittel
Die persönliche Interpretation umfasst
das Einbringen von Individualität, Kreativität, Spontaneität, Antizipation,
Charisma etc. in die wettkampfsmäßige Darbietung (Künstlerische Wiedergabe).
Wertungsrichtlinien Formationen
Wertungsrichtlinien
im ÖTSV für
Formationsturniere Standard und Latein, Stand 1. November 1998,
herausgegeben vom DTV-Lehrausschuss und dem ÖTSV dankenswerter Weise vom
Deutschen Tanzsport Verband DTV zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung
erfolgt im originalen Wortlaut. Für den ÖTSV nicht relevante Inhalte
(Ausbildungsweg und die Administration betreffend) wurden gestrichen. Gültig ab
1.7. 2008.
Allgemeines
Diese Wertungsrichtlinien geben ein Beurteilungsraster vor, in dem die Qualität
einer Formationsdarbietung anhand für den Einzelwettbewerb gültiger
Grundprinzipien und darüber hinausgehender Kriterien im positiven Vergleich
bestimmt werden kann. Sie sollen dem Wertungsrichter helfen, die Fülle der
Eindrücke einer Formationsdarbietung zu sortieren und so leichter zu einem
gerechten Urteil zu kommen.
Grundsätzliches zum Formationstanz und dessen Wertung
Ziel einer Formationsdarbietung ist es, durch tanzende Paare zur Musik einer
Turnierart mit einer Auswahl tanzspezifischer Bewegungsabläufe synchron auf der
Tanzfläche abwechslungsreiche, für Augenblicke stationäre oder bewegte,
nachvollziehbare Bilder zu gestalten.
Formationsprogramme leben vom Wechsel der Musik und der Bewegung, ohne dass in
den einzelnen Tänzen deren Charakter und – einschließlich der Übergänge – der
Eindruck einer geschlossenen tänzerischen Darbietung verlorengeht.
Gewertet werden Formationen durch den Vergleich ihrer positiven Leistungen in
vier definierten Wertungsgebieten (WG) durch Vergabe von 1 (schlechteste
Wertung) bis 10 (beste Wertung) Punkten je Wertungsgebiet. Diese
Wertungsgebiete sind untereinander gleichwertig.
Die Summe der Punkte je Mannschaft entscheidet über die Kreuzvergabe bzw. die
Platzierung.
Verglichen wird die tänzerische Qualität der Ausführung einer Formation und
damit – analog der Wertungsrichtlinien für den Einzelwettbewerb – die
Interpretation der Musik anhand vorgegebener Figuren und Bilder.
Darüber hinaus führt eine gleich gute tänzerische Leistung einer Formation mit
höherem Schwierigkeitsgrad zu einer besseren Leistung.
Wertungsgebiete
1. Musik
1.1 Takt
1.2 Rhythmus
1.3 Musikalität
2. Tänzerische Leistung
2.1 Balancen
2.2 Bewegungsablauf
3. Ausführung der Choreographie
3.1 Die Präzision der Linienführung in den Bildern und deren Entstehung
3.2 Die Abstände zwischen den Paaren
3.3 Die Flächenaufteilung und Flächenausnutzung
4. Durchgängigkeit und Charakteristik
4.1 Das Gleichmaß der Bewegungsabläufe in tänzerischer Geschlossenheit
4.2 Die gestalterische Umsetzung der charakteristischen musikalischen und
choreographischen Vorgabe
Nicht zu werten sind:
Ein- und Ausmarsch der Formationen, Aufmachung und physisches Erscheinungsbild
der Tänzer/innen, Qualität der Musikwiedergabe, eine eventuelle Aussage der
Choreographie.
Wertungskriterien
1. Musik
Wertungsmaßstab hierfür ist das
Wertungsgebiet 1 – Musik in den Wertungsrichtlinien für den Einzelwettbewerb.
Insbesondere wird hier gewertet, ob:
1.1 Alle Tänzer/innen einer Formation im Takt und Grundrhythmus tanzen.
1.2 Alle Tänzer/innen einer Formation den durch die Choreographie und die Musik
vorgegebenen typischen Rhythmus tanzen.
1.3 Die Interpretation der Musik und deren Differenzierung in den verschiedenen
Körperebenen fortwährend tänzerisch den Charakter des jeweiligen Tanzes
ausdrückt.
1.4 Die Kriterien 1.1 bis 1.3 in einer tänzerischen Einheit erfüllt werden.
1.5 In diesem Wertungsgebiet ist kein Schwierigkeitsgrad zu werten.
2. Tänzerische Leistung
Wertungsmaßstab hierfür sind die
Wertungsteilgebiete 2.1 – statische Balancen, 2.2 – dynamische Balancen, 3.1 –
Bewegungsablauf im Raum, 3.2 – Bewegungsablauf im Verlauf einer Energieeinheit
und 3.3 – Bewegungsablauf eines Bewegungselementes in den Wertungsrichtlinien
für den Einzelwettbewerb.
Gewertet wird hier:
2.1 Die Qualität der von der Musik und der Choreographie geforderten
tänzerischen Bewegung, und dass diese nicht durch Gehen, Laufen oder
Effekthascherei verfremdet wird.
2.2 Die gleiche Umsetzung aller tänzerischen Bewegungen und deren Balance durch
alle Paare einer Formation.
2.3 Das Maß der Übereinstimmung der aus der tänzerischen Bewegung
resultierenden Körperlinien und deren Balance.
2.4 Ob die Schrittlängen aller Paare einer Formation im Verhältnis zu deren
tänzerischer Fertigkeit stehen.
2.5 Der Schwierigkeitsgrad in diesem Wertungsgebiet ist nur zu werten, wenn die
gezeigten tänzerischen Leistungen von zwei oder mehr Formationen gleich gut
sind.
Ein höherer Schwierigkeitsgrad ergibt sich durch die gleich gute tänzerische
Leistung in höherklassigem Figurenmaterial, bei Einsatz rhythmischer
Variationen und schwierigeren Bildwechseln.
3. Ausführung der Choreographie
Wertungsmaßstab
hierfür sind die Wertungsteilgebiete 2.1 – statische Balancen und 2.2 –
dynamische Balancen in den Wertungsrichtlinien für Einzelwettbewerbe, jedoch
nur im Hinblick auf die Gleichheit der Ausführung durch alle Paare einer
Formation. Der Wertungsrichter hat hier zu werten, mit welcher Präzision alle
Paare einer Formation die gestellte choreographische Aufgabe bewältigen.
Kriterien der Wertung sind:
3.1 Die Präzision der Linienführung in den Bildern und deren Entstehung.
3.1.1 Linien und
Reihen sollen gerade sein.
3.1.2 Kreise sollen rund sein.
3.1.3 Symmetrische Bilder sollen spiegelgleich um eine gedachte Mitte aufgebaut
sein.
3.1.4 Asymmetrische Bilder sollen klar und als solche erkennbar sein.
3.1.5 Die Gleichheit der Abstände zwischen den Paaren/Tanzenden.
3.1.6 Die Übereinstimmung der Körperlinien und deren Projektionsrichtungen
zwischen den Paaren/Tanzenden.
3.2 Die
Stabilität der gedachten Mitte der Formation auf der Tanzfläche.
3.3 Die Flächenaufteilung beziehungsweise Flächenausnutzung.
3.4 Der Schwierigkeitsgrad ist hier zu werten und richtet sich nach:
3.4.1 Mobile Bilder sind schwieriger als
stationäre.
3.4.2 Schwenks von Bildern/Linien sind schwieriger als deren geradlinige
Bewegungen.
3.4.3 Bildbewegungen mit Drehrichtungswechseln sind schwieriger als solche mit
gleichbleibender Drehrichtung.
3.4.4 Verschiedene und abwechslungsreiche Bilder sind schwieriger als wenige
und gleichförmige.
3.4.5 Je mehr Paare in einem Bild hintereinander tanzen, desto schwieriger ist
es.
3.4.6 Diagonallinien sind schwieriger als Längs- oder Querreihen.
3.4.7 Längsreihen sind schwieriger als Querreihen.
3.4.8 Bildbewegungen mit Rhythmuswechseln sind schwieriger als solche mit
konstantem Rhythmus.
4. Durchgängigkeit und Charakteristik
Unter Durchgängigkeit
ist hier die Umsetzung der Musik durch die Choreographie in tänzerischer
Geschlossenheit über die gesamte Dauer des Vortrages zu verstehen.
Unter Charakteristik ist hier die gestalterische Umsetzung der
charakteristischen musikalischen und choreographischen Vorgabe durch die
Formation zu verstehen.
Gewertet wird hier:
4.1 Die Qualität der Umsetzung der Musik und der
Bildchoreographie in dazu passende Bewegungsabläufe.
4.2. Inwieweit die geforderte tänzerische Geschlossenheit über alle Musik-,
Bilder-, und Tempowechsel erhalten bleibt.
4.3 Inwieweit die durch die Musik und die Bild- und Schrittchoreographie
vorgegebene Charakteristik der Tänze durch die Formation über den gesamten
Vortrag gestalterisch umgesetzt wird.
4.4 In diesem Wertungsgebiet ist kein Schwierigkeitsgrad zu werten