Wertungsrichtlinien Paare

Wertungsrichtlinien im ÖTSV für
Standard- und lateinamerikanischen Tänze (ausgenommen Formationsturniere) mit Wirkung ab 1. Januar 1998 Herausgegeben vom DTV-Lehrausschuss und dem ÖTSV dankenswerter Weise vom Deutschen Tanzsport Verband DTV zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung erfolgt im originalen Wortlaut. Für den ÖTSV nicht relevante Inhalte (Ausbildungsweg und die Administration betreffend) wurden gestrichen.
Gültig ab 1.7. 2008.

Aufgabe des Wertungsrichters
Aufgabe des Wertungsrichters ist es, gezeigte Leistungen der Paare in dem zur Verfügung stehenden Wahrnehmungszeitraum zu erkennen und miteinander zu vergleichen.

Wertungsgebiete
Die in der Untergliederung der Wertungsgebiete (WG) aufgeführten Begriffe, z. B. „1.2. Rhythmus“, werden als Wertungsteilgebiet (WTG) bezeichnet.
Die einzelnen Wertungsgebiete sind aufgeteilt in Grobform, Feinform und Feinstform.
Die Priorität der WTG ergibt sich durch ihre Reihenfolge.

I. Wertungsgebiete
1. Musik

1.1 Takt
1.2 Rhythmus
1.3 Musikalität

2. Balancen
2.1 Statische Balance
2.2 Dynamische Balancen
2.3 Führung

3. Bewegungsablauf
3.1 Bewegungsablauf im Raum
3.2 Bewegungsablauf im Verlauf einer Energieeinheit
3.3 Bewegungsablauf eines Bewegungselementes

4. Charakteristik
4.1 Darstellungsform der verschiedenen Tänze
4.2 Umsetzung der Charakteristik innerhalb des Wettkampfes
4.3 Persönliche Interpretation als Ausdrucksmittel

Das Wertungsgebiet:

  1. „Musik“ umfasst das Tanzen eines Paares im Takt und im Grundrhythmus sowie das Bestreben, Musik als Gesamtwerk bewegungsmäßig umzusetzen.
  2. „Balancen“ behandelt die tanztypischen Körperpositionen zueinander und miteinander und deren Wechselwirkung auf die jeweiligen Bewegungsenergien.
  3. „Bewegungsablauf“ beinhaltet die verschiedenen Strukturen von Bewegungselementen und den daraus entstehenden Verknüpfungen.
  4. „Charakteristik“ umfasst die historische Entwicklung der einzelnen Tänze und beinhaltet außerdem alles, was der Tanzsportler zusätzlich zu den erlernten Fähigkeiten, in seinem Bestreben Musik in Bewegung umzusetzen zum Ausdruck bringt.
    Der Schwierigkeitsgrad ist im Grundsatz kein Wertungsgebiet. Die bessere Leistung ist an der rhythmischen und bewegungsenergetischen Ausführung des Tanzes zu bemessen.
    Wertungsmerkmale, nach denen ein Turnierpaar zu werten ist, haben die gleiche Rangfolge wie die Wertungsteilgebiete, d.h. nicht so gute Leistungen im Rhythmus wiegen schwerer als nicht so gute Leistungen in der Musikalität. Diese jedoch wiegen schwerer als solche im Bewegungsablauf.
    Ist in einem Wertungsteilgebiet eine Differenzierung der Paare nicht möglich, so ist das nächstfolgende Wertungsteilgebiet heranzuziehen.
    Der aufgestellte Grundsatz bedeutet: Ist im ersten oder zweiten Wertungsteilgebiet eine Differenzierung der Paare möglich, kommen die nachfolgenden Wertungsteilgebiete nicht mehr zur Anwendung.
    Das bedeutet für das Auswahlverfahren (Vor- und Zwischenrunden): Ist eine Differenzierung im Rahmen der Möglichkeiten (1/2 bis 2/3 der Kreuze) schon im ersten Wertungsteilgebiet gegeben, kommen die nachfolgenden WTG nicht zur Anwendung. Ist das nicht möglich, ist jeweils das folgende WTG heranzuziehen, bis eine Differenzierung möglich ist.
    Für das Platzierungsverfahren (Endrunde) gilt dieser Grundsatz entsprechend.

II. Grundregeln
Auf- und Abgang eines Turnierpaares sowie seine Vorstellung dürfen die Wertung nicht beeinflussen.
Die Wertung eines Turnierpaares beginnt, nach dem Einfühlen in die Musik, mit der ersten tänzerischen Bewegung während der Dauer der Musik. Eröffnungen sind nicht erlaubt.
Schont sich ein Turnierpaar aus taktischen Gründen für die Endrunde und zeigt in der Vor- und Zwischenrunde schlechtere Leistungen als seine Konkurrenten, ist ihm ohne Rücksicht auf Name oder Rangliste die seiner gezeigten Leistung entsprechende Wertung zu geben.
Bricht ein Turnierpaar, gleich aus welchen Gründen, einen Tanz vorzeitig ab, so ist ihm die schlechteste Wertung in diesem Tanz zu geben. Ausgenommen davon sind kurze Unterbrechungen eines Tanzes, die durch Zusammenstoß, technische Panne oder ähnliches entstehen.

Wertungsgebiete
1. Musik

1.1 Takt

Der Tänzer bewegt sich nach einer akustischen Vorgabe, die eine ständig sich wiederholende zeitliche Struktur aufweist.
Die energetische Entladung des Paares muss der zeitlichen Struktur der akustischen Vorgabe angepasst sein.


1.2 Rhythmus

Ist die Gliederung eines Energieablaufes in zeitliche Abschnitte gleicher oder unterschiedlicher Länge. Diese Gliederung wird sichtbar in verschiedenen Körperebenen und/oder im Durchlaufen notwendiger Unterstützungspunkte.


1.3 Musikalität

Differenzierung der Musik in den verschiedenen Körperebenen.
Ein Tänzer zeigt Musikalität, wenn er auf die Feinheiten des musikalischen Gesamtwerkes (Komposition, Instrumentation) mit Aktionen reagiert, die im Körperzentrum entwickelt werden. Diese Reaktionen haben logische Auswirkungen in den peripheren Körperebenen (z.B. Arm, Hand, Kopf).
Die Wertungsgebiete 1.1 - 1.3 sollten tänzerisch eine Einheit bilden.

2. Balancen (Allgemeine Bewegungslehre)

2.1 Statische Balance

Projektionsrichtung der Körperlinien
Statische Balance ist das äußere Erscheinungsbild (Silhouette) eines Paares, in der die Ausrichtung aller Körperteile funktional auf die folgende Bewegung zu erkennen ist. Sie ist nahezu statisch im Verlauf der energetischen Entladung.

2.2 Dynamische Balancen


– Vertikale Bewegungen – Horizontale Bewegungen – Rotationsbewegungen

Eine dynamische Balance ist die energetische Entladung einer beliebigen statischen Balance mit der entsprechenden Auswirkung von Verformungs-energien in der weiteren Verlaufsform eines Bewegungsablaufes oder einer Energieeinheit.

2.3 Führung

– Aktive Führung (räumlich und zeitlich)      Aktion
– Passive Führung (Einladung)     Aktion
– Veränderung und/oder Umkehr von Bewegungsrichtungen     Reaktion

Aktive Führung bedeutet die Fähigkeit der Übertragung eines Impulses für die folgende Bewegungsrichtung aus dem eigenen Körperzentrum in den Körper des Partners.

Passive Führung bedeutet das Aufzeigen des freien Raumes durch Körperlehnen oder
Körperdrehen sowie Anspannung oder Entspannung in einer vertikalen Bewegungsrichtung.
Veränderungen der Bewegungsrichtung entstehen durch das Auflösen einer Körpergegenbalance (Counter Balance), Überdehnen (Rebound), Überdrehen, Unterdrehen, bzw. Auspendeln (Pendelum swing) etc.

3. Bewegungsablauf
3.1 Bewegungsablauf im Raum (Choreographie)

Kontinuität (Durchgängigkeit der Bewegung)
Aufrechterhaltung der tänzerischen Leistung gegen äußere oder innere Störfaktoren.
Dynamik (Struktur der Bewegung)
Gliederung der Bewegungsabläufe innerhalb des Paares zueinander und miteinander während des Vortrages.

3.2 Bewegungsablauf im Verlauf einer Energieeinheit

Vergleich des Bewegungsablaufes der Körpermitte und deren peripheren Auswirkungen, in der Zusammenfassung mehrer Bewegungselemente.

3.3 Bewegungsablauf eines Bewegungselementes

Ist die Bewegungsqualität der Bewegungselemente in Bezug auf die allgemeine Tanztechnik und deren Bewegungslehre.

4. Charakteristik
4.1 Darstellungsform der verschiedenen Tänze

Die historische Entwicklung der einzelnen Tänze und ihre Charakterisierung durch verschiedene musikalische Einflüsse.
Auch bei der zukünftigen Entwicklung der einzelnen Tänze muss eine Verbindung zu deren Historie herstellbar sein.

4.2 Umsetzung der Charakteristik innerhalb des Wettkampfes

Die Choreographie, die ein Paar tanzt, ist ebenso ein beliebtes Ausdruckmittel wie das Loslösen davon, um den freien Raum zu nutzen. (Floorcraft, Raumdisziplin).

4.3 Persönliche Interpretation als Ausdrucksmittel

Die persönliche Interpretation umfasst das Einbringen von Individualität, Kreativität, Spontaneität, Antizipation, Charisma etc. in die wettkampfsmäßige Darbietung (Künstlerische Wiedergabe).


Wertungsrichtlinien Formationen

Wertungsrichtlinien im ÖTSV für
Formationsturniere Standard und Latein, Stand 1. November 1998, herausgegeben vom DTV-Lehrausschuss und dem ÖTSV dankenswerter Weise vom Deutschen Tanzsport Verband DTV zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung erfolgt im originalen Wortlaut. Für den ÖTSV nicht relevante Inhalte (Ausbildungsweg und die Administration betreffend) wurden gestrichen. Gültig ab 1.7. 2008.

Allgemeines
Diese Wertungsrichtlinien geben ein Beurteilungsraster vor, in dem die Qualität einer Formationsdarbietung anhand für den Einzelwettbewerb gültiger Grundprinzipien und darüber hinausgehender Kriterien im positiven Vergleich bestimmt werden kann. Sie sollen dem Wertungsrichter helfen, die Fülle der Eindrücke einer Formationsdarbietung zu sortieren und so leichter zu einem gerechten Urteil zu kommen.

Grundsätzliches zum Formationstanz und dessen Wertung
Ziel einer Formationsdarbietung ist es, durch tanzende Paare zur Musik einer Turnierart mit einer Auswahl tanzspezifischer Bewegungsabläufe synchron auf der Tanzfläche abwechslungsreiche, für Augenblicke stationäre oder bewegte, nachvollziehbare Bilder zu gestalten.
Formationsprogramme leben vom Wechsel der Musik und der Bewegung, ohne dass in den einzelnen Tänzen deren Charakter und – einschließlich der Übergänge – der Eindruck einer geschlossenen tänzerischen Darbietung verlorengeht.
Gewertet werden Formationen durch den Vergleich ihrer positiven Leistungen in vier definierten Wertungsgebieten (WG) durch Vergabe von 1 (schlechteste Wertung) bis 10 (beste Wertung) Punkten je Wertungsgebiet. Diese Wertungsgebiete sind untereinander gleichwertig.

Die Summe der Punkte je Mannschaft entscheidet über die Kreuzvergabe bzw. die Platzierung.
Verglichen wird die tänzerische Qualität der Ausführung einer Formation und damit – analog der Wertungsrichtlinien für den Einzelwettbewerb – die Interpretation der Musik anhand vorgegebener Figuren und Bilder.
Darüber hinaus führt eine gleich gute tänzerische Leistung einer Formation mit höherem Schwierigkeitsgrad zu einer besseren Leistung.

Wertungsgebiete
1. Musik
1.1 Takt
1.2 Rhythmus
1.3 Musikalität

2. Tänzerische Leistung
2.1 Balancen
2.2 Bewegungsablauf

3. Ausführung der Choreographie
3.1 Die Präzision der Linienführung in den Bildern und deren Entstehung
3.2 Die Abstände zwischen den Paaren
3.3 Die Flächenaufteilung und Flächenausnutzung

4. Durchgängigkeit und Charakteristik
4.1 Das Gleichmaß der Bewegungsabläufe in tänzerischer Geschlossenheit
4.2 Die gestalterische Umsetzung der charakteristischen musikalischen und choreographischen Vorgabe

Nicht zu werten sind:
Ein- und Ausmarsch der Formationen, Aufmachung und physisches Erscheinungsbild der Tänzer/innen, Qualität der Musikwiedergabe, eine eventuelle Aussage der Choreographie.

Wertungskriterien
1. Musik

Wertungsmaßstab hierfür ist das Wertungsgebiet 1 – Musik in den Wertungsrichtlinien für den Einzelwettbewerb.

Insbesondere wird hier gewertet, ob:
1.1 Alle Tänzer/innen einer Formation im Takt und Grundrhythmus tanzen.
1.2 Alle Tänzer/innen einer Formation den durch die Choreographie und die Musik vorgegebenen typischen Rhythmus tanzen.
1.3 Die Interpretation der Musik und deren Differenzierung in den verschiedenen Körperebenen fortwährend tänzerisch den Charakter des jeweiligen Tanzes ausdrückt.
1.4 Die Kriterien 1.1 bis 1.3 in einer tänzerischen Einheit erfüllt werden.
1.5 In diesem Wertungsgebiet ist kein Schwierigkeitsgrad zu werten.

2. Tänzerische Leistung

Wertungsmaßstab hierfür sind die Wertungsteilgebiete 2.1 – statische Balancen, 2.2 – dynamische Balancen, 3.1 – Bewegungsablauf im Raum, 3.2 – Bewegungsablauf im Verlauf einer Energieeinheit und 3.3 – Bewegungsablauf eines Bewegungselementes in den Wertungsrichtlinien für den Einzelwettbewerb.

Gewertet wird hier:
2.1 Die Qualität der von der Musik und der Choreographie geforderten tänzerischen Bewegung, und dass diese nicht durch Gehen, Laufen oder Effekthascherei verfremdet wird.
2.2 Die gleiche Umsetzung aller tänzerischen Bewegungen und deren Balance durch alle Paare einer Formation.
2.3 Das Maß der Übereinstimmung der aus der tänzerischen Bewegung resultierenden Körperlinien und deren Balance.
2.4 Ob die Schrittlängen aller Paare einer Formation im Verhältnis zu deren tänzerischer Fertigkeit stehen.
2.5 Der Schwierigkeitsgrad in diesem Wertungsgebiet ist nur zu werten, wenn die gezeigten tänzerischen Leistungen von zwei oder mehr Formationen gleich gut sind.
Ein höherer Schwierigkeitsgrad ergibt sich durch die gleich gute tänzerische Leistung in höherklassigem Figurenmaterial, bei Einsatz rhythmischer Variationen und schwierigeren Bildwechseln.

3. Ausführung der Choreographie

Wertungsmaßstab hierfür sind die Wertungsteilgebiete 2.1 – statische Balancen und 2.2 – dynamische Balancen in den Wertungsrichtlinien für Einzelwettbewerbe, jedoch nur im Hinblick auf die Gleichheit der Ausführung durch alle Paare einer Formation. Der Wertungsrichter hat hier zu werten, mit welcher Präzision alle Paare einer Formation die gestellte choreographische Aufgabe bewältigen.

Kriterien der Wertung sind:
3.1 Die Präzision der Linienführung in den Bildern und deren Entstehung.

3.1.1 Linien und Reihen sollen gerade sein.
3.1.2 Kreise sollen rund sein.
3.1.3 Symmetrische Bilder sollen spiegelgleich um eine gedachte Mitte aufgebaut sein.
3.1.4 Asymmetrische Bilder sollen klar und als solche erkennbar sein.
3.1.5 Die Gleichheit der Abstände zwischen den Paaren/Tanzenden.
3.1.6 Die Übereinstimmung der Körperlinien und deren Projektionsrichtungen zwischen den Paaren/Tanzenden.

3.2 Die Stabilität der gedachten Mitte der Formation auf der Tanzfläche.
3.3 Die Flächenaufteilung beziehungsweise Flächenausnutzung.
3.4 Der Schwierigkeitsgrad ist hier zu werten und richtet sich nach:

3.4.1 Mobile Bilder sind schwieriger als stationäre.
3.4.2 Schwenks von Bildern/Linien sind schwieriger als deren geradlinige Bewegungen.
3.4.3 Bildbewegungen mit Drehrichtungswechseln sind schwieriger als solche mit gleichbleibender Drehrichtung.
3.4.4 Verschiedene und abwechslungsreiche Bilder sind schwieriger als wenige und gleichförmige.
3.4.5 Je mehr Paare in einem Bild hintereinander tanzen, desto schwieriger ist es.
3.4.6 Diagonallinien sind schwieriger als Längs- oder Querreihen.
3.4.7 Längsreihen sind schwieriger als Querreihen.
3.4.8 Bildbewegungen mit Rhythmuswechseln sind schwieriger als solche mit konstantem Rhythmus.

4. Durchgängigkeit und Charakteristik

Unter Durchgängigkeit ist hier die Umsetzung der Musik durch die Choreographie in tänzerischer Geschlossenheit über die gesamte Dauer des Vortrages zu verstehen.

Unter Charakteristik ist hier die gestalterische Umsetzung der charakteristischen musikalischen und choreographischen Vorgabe durch die Formation zu verstehen.

Gewertet wird hier:

4.1 Die Qualität der Umsetzung der Musik und der Bildchoreographie in dazu passende Bewegungsabläufe.
4.2. Inwieweit die geforderte tänzerische Geschlossenheit über alle Musik-, Bilder-, und Tempowechsel erhalten bleibt.
4.3 Inwieweit die durch die Musik und die Bild- und Schrittchoreographie vorgegebene Charakteristik der Tänze durch die Formation über den gesamten Vortrag gestalterisch umgesetzt wird.
4.4 In diesem Wertungsgebiet ist kein Schwierigkeitsgrad zu werten